1. UVV - Jahreshauptprüfung entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften
- Krane (wie z.B. Brückenkrane, Mobil- und Autokrane)
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- mobile Arbeitsbühnen, Hebebühnen
- Regalbediengeräte
- Flurförderzeuge, einschließlich Stapler
- Schienenhängebahnen
- Güterbauaufzüge, Gerüstaufzüge
- Erdbaumaschinen
- Ladebrücken und fahrbare Rampen
- Lagereinrichtungen und Geräte
- Fahrtreppen und Fahrsteige
- Steigförderer
- Kipp- und Absetzbehälter
- kraftbewegte Fenster, Türen und Tore, Bühnentechnik
- mechanische Leitern
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- mechanische Scheren, Pressen und Abkantmaschinen
Regelmäßige Überprüfung sind unerläßlich, um die Sicherheit Ihrer Anlagentechnik entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften und den Erhalt des Versicherungsschutzes zu gewährleisten.
2. Ausbildung und Unterweisung von Bedienpersonal entsprechend den Vorschriften und Richtlinien
3. Wartung, Reparatur und Modernisierung Ihrer Anlagen
4. Verkauf, Montage und Inbetriebnahme von Neuanlagen
- Krananlagen
- Gabelstapler, Gabelhubwagen
- Elektroplattformwagen, E-Schlepper
- Batterien
- Elektro-, Seil- und Kettenzüge
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- Hebebühnen, mobile Arbeitsbühnen
- Tor- und Türtechnik
- Überlade- und Verladerampen
- Anschlag- und Lastenaufnahmemittel
- Elektrische Schleifleitungen, Stromabnehmertechnik
- Funkfernsteuerungen
- Hebe- und Komponententechnik
- Hydraulikservice
5. Sachverständigentätigkeit (gemäß Zulassungs-Nr. BGZ 1378)
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