UVV - Jahreshauptprüfung entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften
- Krane (wie z.B. Brückenkrane, Mobil- und Autokrane)
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- mobile Arbeitsbühnen, Hebebühnen
- Regalbediengeräte
- Flurförderzeuge, einschließlich Stapler
- Schienenhängebahnen
- Güterbauaufzüge, Gerüstaufzüge
- Erdbaumaschinen
- Ladebrücken und fahrbare Rampen
- Lagereinrichtungen und Geräte
- Fahrtreppen und Fahrsteige
- Steigförderer
- Kipp- und Absetzbehälter
- kraftbewegte Fenster, Türen und Tore, Bühnentechnik
- mechanische Leitern
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- mechanische Scheren, Pressen und Abkantmaschinen
Sachverständigenprüfung
- Krane (wie z.B. Brückenkrane, Mobil- und Autokrane)
- Ladekrane
- Turmdrehkrane
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- mobile Arbeitsbühnen, Hebebühnen
- kraftbetätigte Türen und Tore
- Überlade- und Verladerampen
- Lastaufnahmemittel
Erstinbetriebnahmeprüfung
- Krananlagen
- Gabelstapler, Gabelhubwagen
- Elektroplattformwagen, E-Schlepper
- Elektro-, Seil- und Kettenzüge
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- Hebebühnen, mobile Arbeitsbühnen
- Tor- und Türtechnik
- Überlade- und Verladerampen
- Anschlag- und Lastenaufnahmemittel
Abnahmeprüfungen nach wesentlichen Änderungen
- Krananlagen
- Gabelstapler, Gabelhubwagen
- Elektroplattformwagen, E-Schlepper
- Elektro-, Seil- und Kettenzüge
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- Hebebühnen, mobile Arbeitsbühnen
- Tor- und Türtechnik
- Überlade- und Verladerampen
- Anschlag- und Lastenaufnahmemittel
Prüfung von Statiken Regelmäßige Überprüfungen sind unerläßlich, um die Sicherheit Ihrer Anlagentechnik entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften und den Erhalt des Versicherungsschutzes zu gewährleisten. |